Die aktuellen Leitlinien, die seit diesem Jahr gelten, konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Die DKV bekennt sich zu den neuen Leitlinien.
Darüber hinaus verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
DKV-Kunden können über die Website der DKV leicht einen eigenen Tarifcheck vornehmen. Ausgehend vom aktuellen Tarif, können sie sich Alternativen berechnen lassen – unter Berücksichtigung der bisherigen Alterungsrückstellungen. Gleichzeitig sind auch die Leistungen des bisherigen und des alternativen Tarifs auf einen Blick vergleichbar.
Bei Fragen zu den Leitlinien und zum DKV-Tarifcheck wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.